Forderungen

Forderungen

Anpassung der Zahlungsfristen für die Sozialversicherungsbeiträge an die gesetzlichen Banklaufzeiten im Überweisungsverkehr

•Gesetz muss an die SEPA-Regelungen angepasst werden

Das neue Zahlverfahren garantiert, dass überwiesene Beträge innerhalb eines Bank-geschäftstages beim Empfänger ankommen – egal, ob im europäischen Ausland oder innerhalb von Deutschland.
Beispiel: Dezember 2015 – die Beiträge sind am 28.12.2015 fällig! – Überweisung erfolgt am 22.12.2015! durch Feiertage Diese Neuregelung würde dazu beitragen Liquiditätsprobleme zu vermeiden.

< zurück