Forderungen

Forderung an die Bundes und Landespolitik

ALG II und Selbstständigkeit

Beendigung des langfristigen ALG II-Bezugs für selbstständige der zu Wettbewerbs-verzerrung durch Preisdumping führt.

Handwerker aus mehreren Gewerken berichten über Angebotspreisverzerrungen einzelner Unternehmen, die trotz langjähriger Selbstständigkeit (bis zu 10 Jahren), Hartz IV-Leistungen beziehen.
Für Handwerker in erster Linie unverständlich, da durch das Finanzamt von jedem Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht gefordert wird.
Wenn dann das Jobcenter als zuständige Behörde den Ertrag aus dem Gewerbebetrieb mit Hartz IV-Mitteln aufstocken muss, entsteht aus Sicht der Kreis-handwerkerschaft Landkreis Wittenberg eine Wettbewerbsverzerrung. Vorrangig kommt diese Wettbewerbsverzerrung bei Hausmeisterdiensten, in der Friseurbranche sowie in Dienstleistungsunternehmen (z.B. Schneider) und nur in Verbindung mit der Kleinstunternehmerregelung vor. Wir möchten betonen, dass es uns hierbei nicht um den Lebensunterhalt oder dessen etwaige Bezuschussung geht, sondern allein darum, dass diese Unternehmer keinen Anreiz haben einen realen Marktpreis vom Kunden einzufordern. Außerdem sind dadurch Fachkräfte dem sogenannten Ersten Arbeitsmarkt entzogen.
Laut www.neopresse.com beziehen bundesweit rund 125.000 Selbstständige ALG II, da ihre Einkünfte aus ihrem Gewerbe nicht zum Leben ausreichen. Es gab bereits Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit, dass Selbstständige nach Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit
ALG II nur noch für eine Übergangsfrist bekommen sollen. Ist nach dieser Zeit kein Lebensunterhalt sicherndes Einkommen aus Selbstständigkeit vorhanden, sollte die Selbstständigkeit abgemeldet werden.
Aber bei diesen Vorschlägen blieb es.

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