Forderungen

Forderungen

Rücknahme der vorfristigen Beitragszahlungen der Renten- und Sozialversicherung vom 01.01.2006

Seit dem 01.01.2006 müssen die Unternehmen in Deutschland die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten nicht mehr wie früher erst zur Mitte des Folgemonats, sondern spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats abführen. Durch die sogenannte „Vorfälligkeitsregelung“ bei den Sozialversicherungsbeiträgen sind den Arbeitgebern von der Bundesregierung erhebliche bürokratische Lasten aufgebürdet worden. Denn viele Unternehmen können vor dem Ende der Lohnzahlungsperiode die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge nur grob abschätzen. Die Folge ist, dass im folgenden Monat dann eine Berichtigung anhand der tatsächlichen Lohnzahlungen erfolgen muss.
Im Ergebnis war daher die finanzielle Mehrbelastung durch doppelten Abrech-nungsaufwand bei den Unternehmen höher als der Vorteil der Sozialkassen durch die Vor-verlegung des Fälligkeitstermins. Handwerksunternehmen mit schwankenden Provisions- oder Leistungslöhnen oder Akkordarbeit sind hier betroffen, z.B. Autoverkäufer, Bäckereiangestellte, Friseure. Außerdem entstand im Jahr 2006 durch doppelte Zahlung der Beiträge ein defacto Kredit der deutschen Wirtschaftsunternehmen an die Sozialkassen. In der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes halten wir deshalb unsere Forderung für legitim.

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